Kanzleigründung

Gründungskonzept

Arbeitsagenturen erwarten ein Gründungskonzept (Businessplans) bei selbstständiger Tätigkeit in Form von freier Mitarbeit, genauso wie bei einer Kanzleigründung. Gründende sollen darin berichten, wie sie sich Mandantenakquise und Finanzierung vorstellt und wie sie Lebensunterhalt und Vorsorge langfristig erwirtschaften. Zweck ist die Vorabprüfung der Erfolgschancen einer Selbstständigkeit. Gründungskonzepte umfassen bis zu 20 Seiten und verfügen über in ein Inhaltsverzeichnis sowie Kontaktdaten. Eine fachkundige Stelle muss das Gründungskonzept abzeichnen.

Inhaltlich beschäftigt sich ein Gründer in seinem Konzept mit folgenden Punkten:

Gründerperson(en)

Ein gutes Konzept kann die Erfolgschancen einer Gründung erhöhen. Ein fachliches und persönliches Profil der an der Gründung beteiligten Personen und deren Visionen sind erforderlich.

Leistungsangebot

Einkreisung sowie Ausschluss der Rechtsgebiete, die die Kanzlei anbietet. Dies sollte sich an den persönlichen Interessen und Fähigkeiten orientieren.

Markt und Wettbewerb

Dieser Punkt beschäftigt sich mit der Mandantenperspektive. Es ist ein Entwicklungsprognose des relevanten Marktes, der Beratung und Vertretung in rechtlichen Interessen erforderlich. Eine Prüfung der Wettbewerbsdichte in unmittelbarer Umgebung. Entwicklungsprognose der Zielgruppe in den jeweiligen Rechtsgebieten.

Standort

Die Definition zur Lage einer Kanzlei beschäftigt sich mit dem geographischen Sitz, also in welcher Stadt, sich die Kanzlei befindet aber auch, ob sie in den Wohnbereich eines Anwaltes integriert ist oder es sich um externe Geschäftsräume handelt. Weitere Auskunft ist darüber zu geben, ob die Kanzlei gut erreichbar ist und über Parkplätze für Mandanten verfügt sowie die Gerichte angemessen erreichbar sind.

Rechtsform

Eine Rechtsform ist z. B. die GbR als Einzelkanzlei, in Bürogemeinschaft oder als Sozietät. In der Rechtsform wird das Haftungsrisiko definiert worüber sich die Gründer im Klaren sein sollten.

Organisation

Damit sich die Gründenden gut auf die zukünftige Arbeit konzentrieren zu können sind folgende organisatorischen Punkte zu erörtern:
  • > Erreichbarkeit
  • > EDV
  • > Schreiben von Schriftsätzen
  • > Ort der Mandantengespräche
  • > Aufgabenverteilungen
  • > Auslagerung von Tätigkeiten
  • > Personal

Die Maßnahmen können dem Berufseinsteiger Orientierung im Arbeitsablauf geben, das zu einer höheren fachlichen Qualität führt.

Marketing

Eine strategisch gute Verflechtung von Zielgruppe, Region, Budget und Kanzleiprofil und Schwerpunkten ermöglicht hohe Umsätze. Zu überlegen ist, wie die Zielgruppe anzusprechen ist und wie Mandantenakquise effektiv sein kann. Geschäftspapiere wie Briefpapier und Visitenkarte sowie Broschüren und eine Kanzleibeschilderung sind genauso erforderlich wie einen Internetauftritt, wozu ein Corporate Design entwickelt werden sollte, um einen positiven Eindruck und Wiedererkennung zu verstärken. Dazu kommen Branchenbucheinträge und Anzeigen, um Aufmerksamkeit zu erzeugen.

Finanzierung

Um ein Startkapital sowie die langfristige Finanzierung zu berechnen bedarf es einer Prüfung der Ausgaben, die in Tabellenform angefertigt werden sollte. Der Gründer soll sich durch die Gründung eine tragfähige Existenzgrundlage schaffen und zahlungsfähig sein und bleiben. Die Liquiditätsrechnung ermittelt die Zahlungsfähigkeit worin für die ersten drei Jahre nach der Gründung monatsgenau die Ausgaben und die Kosten gegenüber gestellt werden. Bei der Rentabilitätsrechnung werden die Ausgaben entsprechend der Nutzungsdauer in den Jahren anteilig angesetzt, was steuerlicher Natur ist.